Call for Practice

Zum zweiten Mal rufen wir für den Deutschen Hebammenkongress einen Call for Practice auf.

Wir wenden uns an Sie, als Akteur*in rund um die Geburtshilfe, mit einem Beitrag aus der praktischen Hebammenarbeit den Kongress mitzugestalten.

Der 19. Deutschen Hebammenkongress hat das Motto “Zusammen heute – Zusammen morgen” und steht für unsere Gemeinsamkeiten, heute und in Zukunft.

Mit dem Motto im Kopf, haben wir auch für diesen Kongress Handlungsfelder entwickelt. Die folgenden Handlungsfelder haben die Aufgabe, dem Kongress eine strategische Ausrichtung zu geben. 

Wir bitten Sie, dass Sie Ihre Einreichung einem der Handlungsfelder zuordnen.

Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns unter kongress@hebammenverband.de

Hebammenarbeit – Selbstbestimmung & Autonomie

Hebammen, Familien, werdende Hebammen, Frauen*gesundheit, Frauen*rechte, Empowerment

  • Selbstbestimmung und Autonomie soll in der Hebammenarbeit Standard sein.
  • Selbstbestimmung und Autonomie sind relevant für Schwangere, Gebärende und Wöchner*innen samt ihrer Familien und Systeme. Es die Aufgabe von Hebammen, diese zu fördern.

  • Hebammenarbeit – Vielfalt

    Hebammen in der Wissenschaft, Hebammen in der Praxis, Beziehungsarbeit, Diversität, Intersektionalität

  • Hebammen achten die körperlichen, seelischen, sozialen und ihrer individuellen Bedürfnisse der ihr anvertrauten Menschen.

  • Hebammen werden in ihrer Diversität geachtet und abgebildet.

  • Hebammenarbeit – (berufs-)politisch

    Berufspolitik, Politik, gesellschaftliche Stellung & frauen- und familienzentrierte Entwicklungen, Menschenrechte, Ethik

    Hebammenarbeit – Chancengleichheit und Gerechtigkeit

    Klima, Armut, sozioökonomische Lebensrealitäten, Bildung, Sprache, Diskriminierung

  • Lebensrealitäten betreffen Menschen unterschiedlich und beeinflussen die Gesundheit(skompetenz). Hebammen berücksichtigen dies in ihrer Hebammenarbeit.
  • Hebammenarbeit – zukunftsfest

    Hebamme als Primärversorgerin, Selbstfürsorge, Digitalisierung & KI, Krisenfestigkeit, Resilienz, miteinander-füreinander-voneinander

    Informationen zur Einreichung

    Unter einem Beitrag aus der Praktischen Hebammenarbeit verstehen wir, dass Sie uns an Erkenntnissen und Ergebnissen aus Ihrem beruflichen Alltag teilhaben lassen. Jede Menge Beispiele finden Sie auch im Abstractband unseres letzten Kongresses.

    Sie können Ihr Seminar-Abstract für den 19. Deutschen Hebammenkongress ausschließlich hier einreichen:

    Mit dem Call for Practice setzen wir auf ein berufspraktisches Angebot. Das Format für dieses Veranstaltungen ist das Seminar. 

    Damit meinen wir, dass es ausschließlich um ein Thema geht, und der Fokus auf eine praxisnahe Vermittlung liegt. Ein Seminar dauert zwischen 60, 90 oder 120 Minuten.  

    Der Call for Practice startet am 27. April 2026 und endet am 12. Juni 2026.

    Sie können Ihr Seminar-Abstract für den 19. Deutschen Hebammenkongress ausschließlich hier einreichen.
    Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Einreichungsfrist nicht vorgesehen ist.

    Die Präsentation der Themen des Call for Practice sind in Form von Seminaren geplant.

    Bitte reichen Sie Ihr Seminar-Abstract ausschließlich in deutscher Sprache ein. Der reine Text (ohne Titel / Autor*innendaten / Institute) darf maximal 3.200 Zeichen (einschließlich Leer- und Sonderzeichen) umfassen.

    Wenn möglich und sinnvoll gliedern Sie den Inhalt bitte folgendermaßen:

    • Zielsetzung
    • inhaltlicher Schwerpunkt
    • Praxisrelevanz

    Es ist auch möglich, das Abstract (Seminarbeschreibung) als Fließtext einzureichen.

    Tabellen und Grafiken können nicht eingepflegt werden. 

    Es sollen mindestens zwei Quellen angegeben werden, die das eingereichte Thema (wissenschaftlich) untermauern. Dafür sollen Originalquellen genutzt werden. Dies hilft, die Entstehung der Idee nachvollziehen zu können und unterstützt die Bewertung der Einreichung.

    Mit der Einreichung übernehmen die Autor*innen die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autor*innen.

    Somit gewährleisten die Autor*innen, dass auf sämtlichen Daten keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.

    Die gewünschte Präsentationsdauer (60-, 90- oder 120-minütig) kann bei der Einreichung angegeben werden. Die endgültige Entscheidung über die Länge des Seminars obliegt in jedem Fall dem Programmkomitee.

    Alle Veranstaltungen, auch die Seminare finden in großen Sälen statt, d.h. die Präsentation des Themas muss dem gerecht werden. Es wird keine Begrenzung der Teilnehmer*innen-Zahl geben.

    Ein 60-minütiges Seminar wird von maximal einer Person präsentiert.   

    90- oder 120-minütige Seminare dürfen von maximal zwei Personen präsentiert werden!

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Seminar-Abstract so als Seminarbeschreibung weiterverwendet wird, wie es eingereicht wurde.

    Achten Sie bitte darauf, dass Name, Adresse, Institution mit Abteilung und E-Mail-Adresse der Co-Autor*innen vollständig, einheitlich und richtig angegeben werden. Leider können wir Seminar-Abstracts ohne die richtigen Kontaktangaben der Co-Autor*innen nicht akzeptieren.

    Die Zahl der Co-Autor*innen ist nicht limitiert.

    Die eingereichten Seminar-Abstracts werden durch die Programmverantwortlichen und den Programmbeirat inhaltlich bewertet. Die Auswahl erfolgt anonymisiert, d.h. die Autor*innen bzw. deren Institution werden den Gutachter*innen nicht bekannt sein.
    Unter Berücksichtigung der zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten des Veranstaltungsortes werden Empfehlungen für ein vielfältiges Programm zusammengestellt.
     

    Nach erfolgreicher Einreichung Ihres Seminar-Abstracts erhalten Sie sowie Ihre Co-Autor*innen eine automatische E-Mail-Bestätigung mit der Referenznummer (ID) Ihres Seminar-Abstracts (für eventuelle Rückfragen und Folgekorrespondenz). Prüfen Sie hierzu ggfs. auch Ihren Spam-Mail-Ordner. Sollten Sie keine Bestätigungen erhalten, setzen Sie sich bitte mit hebammenkongress@fu-confirm.de in Verbindung. 

    Die Präsentierende Person des Seminars wird von uns voraussichtlich Ende Juli 2026 per E-Mail informiert, ob der Beitrag abgelehnt oder angenommen wurde und welche Länge für das Seminar ausgewählt wurde. Ausführliche Angaben zur Präsentation werden Ihnen rechtzeitig übermittelt. 

    Im Falle einer Zusage wird die Teilnahme am Kongress mit einem Gesamtkongress-Ticket honoriert. Bei gemeinsam gestalteten Seminaren mit einer Dauer von mindestens 90 Minuten besteht für beide Referent*innen Anspruch auf ein kostenfreies Ticket.

    Wir planen einen Teil der Veranstaltungen aufzuzeichnen und sie nach dem Kongress den Kongress-Teilnehmenden zur Verfügung zu stellen. Mit der Einreichung eines Abstracts erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

    Die Aufzeichnungen der Veranstaltung stehen den Kongressteilnehmer*innen bis zum 07. August in einer Mediathek zur Verfügung.