Ausstellung
Eines der Kernstücke unseres Kongresses ist die Fachausstellung, in der sich Neues und Bewährtes präsentiert. Auf unserem Marktplatz ist der direkte Dialog zwischen Ihrem Unternehmen und den Hebammen möglich. Hier begegnen sich Kolleg*innen und Hersteller von all jenen Dingen, die das Leben als Hebamme erleichtern und professionelles Handeln ermöglichen. Aber auch Arbeitgeber*innen und professionelle Netzwerke sind willkommen. Wir laden Sie ein, als Ausstellende eine große Chance zu nutzen. Denn als größter Berufsverband der Hebammen mit rund 22.000 Mitgliedern wollen wir die Brücke zwischen all denjenigen bauen, die das Fundament für das Gelingen einer guten Geburt bilden.
Der Deutsche Hebammenkongress wird ergänzt durch eine umfangreiche und informative Industrieausstellung. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit der Beteiligung am Kongress durch Industriesymposien und Sponsoring. Wir informieren Sie hier über die finanzielle Unterstützung der beteiligten Unternehmen gemäß deren Mitgliedschaft im FSA e.V. (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.), im AKG e.V. (Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen) oder weil die Unternehmen die Veröffentlichung genehmigt haben.
Teilnahme
Anmeldefrist
- für Ihr Symposium sowie
- für Ihre Ausstellungsfläche und Sponsoringleistungen ist der 15.02.2025. Bei Interesse wenden Sie sich einfach direkt an uns.
Ansprechpartner*innen
Sie können sich bei allen Fragen gerne auch direkt an uns wenden:

Sebastian Theis
m:con – mannheim:congress GmbH
Sales/Industrie/Symposien
+49 (0) 621 4106-116
sebastian.theis@mcon-mannheim.de

Lisa Keller
m:con – mannheim:congress GmbH
Ausstellung/Sponsoring
+49 (0) 621 4106-186
lisa.keller@mcon-mannheim.de

Christian Gaca
Deutscher Hebammenverband
Leiter Sponsoring & Kooperationen
+49 (0) 30 3940677-38
gaca@hebammenverband.de
WHO-Kodex und Bedeutung für den Hebammenkongress
Alle Partnerschaften unterliegen seitens des DHV eigens definierten Voraussetzungen, die in den Kooperationsrichtlinien festgeschrieben sind – auch mit Blick auf den Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatznahrung der WHO (WHO-Kodex).
Der DHV arbeitet inspiriert von und stets auf Grundlage des WHO-Kodex. Eine Zusammenarbeit mit Unternehmen der Muttermilchersatznahrungsindustrie ist ausgeschlossen.
Eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, die Muttermilchersatznahrung herstellen und vermarkten, ist ausgeschlossen. Eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, die Muttermilchersatznahrung verkaufen, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Zusammenarbeit mit Herstellern von Milchpumpen und Stillhilfsmitteln (beides nicht vom WHO-Kodex erfasst) sowie Flaschen und Saugern und dem Handel ist möglich, sofern diese Unternehmen nicht auch Muttermilchersatznahrung vermarkten.
Das Ziel unserer Kooperationen an dieser Stelle ist, dass Unternehmen Stillen als besten Weg fördern und Muttermilch als natürliche Nahrung ins Zentrum stellen.
WELCHE PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN TANGIERT DER WHO-KODEX?
Muttermilchersatznahrung, Folge- und Kindermilch (auch Pulver), vorgefertigte Säuglingsnahrung, Sauger, Säuglingsflaschen, Nahrungsmittel und Getränke, die für Kinder unter drei Jahren empfohlen werden sowie solche, die mit folgenden Wörtern auf dem Label versehen sind: Baby, Säugling, Kleinkind oder, die ein Bild eines Kindes zeigen, das unter drei Jahre alt ist oder flaschengefüttert wird.
WELCHE UNTERNEHMERISCHEN TÄTIGKEITEN TANGIERT DER WHO-KODEX?
Alle Formen der Werbung und Promotion in der allgemeinen Öffentlichkeit über alle medialen Kanäle oder physischen Kontaktpunkte – hierbei sowohl Art der Werbung und Promotion sowie die konkret genutzten Bilder und Texte. Etikettierung von Produkten.
WELCHE ANSPRACHE IST BEI EINHALTUNG DES WHO-KODEX WEITER MÖGLICH?
Alle Formen der Informationen an Gesundheitspersonal sind unter Einschränkungen möglich. Die Darstellungen müssen auf wissenschaftliche und faktische Daten beschränkt sein und dürfen nicht Muttermilchersatznahrung gleichwertig der Muttermilch darstellen. Es dürfen keine Interessenkonflikte für Angehörige der Gesundheitsberufe oder Mitarbeitende im Gesundheitswesen entstehen.
WELCHE BEREICHE TANGIERT DER VERHALTENSKODEX/CODE OF CONDUCT?
Korruption, Ausschluss von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen, Verbot der Kinderarbeit, Gesundheit und Schutz am Arbeitsplatz, Rechte der Arbeitnehmer*innen, Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen, Diskriminierung, Umweltschutz, Management Approach.
Galerie
Diese Unternehmen nehmen am 17. Deutschen Hebammenkongress in Berlin teil: